Selbstverständlich nicht.
Fender, Anlegehilfen und sonstige Hilfsvorrichtungen dürfen am Steg grundsätzlich nur mit Seilen lose eingebunden werden. Alle derart eingebundenen Gegenstände sind jährlich im Zeitraum vom 01.11. bis zum 30.04. von der Pachtsache zu entfernen.
Nein.
Selbstverständlich ist die Anbringung von Autoreifen und sonstigen Sonderabfallarten verboten.
Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.
Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.