Juli 6, 2025
Darf ich Besuch auf meinem Tagesstellplatz empfangen?
Selbstverständlich.
Bitte beachten Sie jedoch folgende Regelungen:
Zusätzliche Personen sind gebührenpflichtig. Gäste müssen ihre Tages- bzw. Übernachtungsbesucher daher unaufgefordert anmelden.
Es ist maximal 1 Besucher-Hund gestattet (gebührenpflichtig, Leinen- und Impfpflicht).
Tagesbesucher müssen das Gelände bis 22.00 Uhr verlassen. Nach 22.00 Uhr wird die Übernachtungsgebühr zur Zahlung fällig.
Eidertal_Büroknecht
September 29, 2024
Darf ich unqualifiziert in fremdem Eigentum herumbohren und meine Anlegehilfen mit dem Steg verschrauben?

Selbstverständlich nicht.

 

Fender, Anlegehilfen und sonstige Hilfsvorrichtungen dürfen am Steg grundsätzlich nur mit Seilen lose eingebunden werden. Alle derart eingebundenen Gegenstände sind jährlich im Zeitraum vom 01.11. bis zum 30.04. von der Pachtsache zu entfernen.

 

Eidertal_Büroknecht
September 29, 2024
Darf ich Reifen als Fender benutzen?

Nein.

Selbstverständlich ist die Anbringung von Autoreifen und sonstigen Sonderabfallarten verboten.

Eidertal_Büroknecht
September 29, 2024
Darf ich meinen Liegeplatz „untervermieten“?
Nein.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der daran festgemachten Fahrzeuge ist ebenfalls nicht gestattet.
Eidertal_Büroknecht
September 29, 2024
Kann ich meinen Saisonliegeplatz auch im Winter nutzen?
Nein.
Die Saison beginnt jährlich am 01.05. Der Liegeplatz ist jährlich spätestens am 31.10. zu räumen.
Eidertal_Büroknecht
September 27, 2024
Kann ich einen Wohnwagen vor Ort kaufen/übernehmen?

Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.

Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.

Eidertal_Büroknecht
September 27, 2024
Darf ich auf meinem Stellplatz „xyz“ bauen?
Nein.
Auf Campingplätzen darf grundsätzlich nicht „gebaut“ werden.
Auf Campingplätzen darf lediglich „aufgestellt“ werden.
Sie dürfen auf einem Stellplatz einen (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und einen (1) PKW aufstellen. Die Objekte müssen jederzeit ortsveränderlich und unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzbestimmungen aufgestellt werden.
Eidertal_Büroknecht
September 27, 2024
Darf ich einen Zweitwohnwagen/Wohnmobil/Reisemobil auf meinem Jahresstellplatz abstellen?
Nein.

 

Auf dem gepachteten Stellplatz darf ein (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und ein (1) PKW – unter Berücksichtigung der Schutzabstände – aufgestellt werden. Zweitwohnwagen und/oder zusätzliche Reisemobile müssen extern untergestellt werden.

 

Abstellplätze für Reisemobile sind nicht unser Business-Case. Entsprechende Anbieter von Unterstellplätzen finden Sie im örtlichen Kleinanzeigenteil.
Eidertal_Büroknecht
September 27, 2024
Kann ich einen Jahresstellplatz für mein Wohnmobil/Reisemobil bekommen?
Nein.

 

Die Infrastruktur von Jahresstellplätzen ist nicht für Reisemobile vorgesehen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch „Zweitwohnwagen“ und „Reisemobil“ in dieser FAQ-Sammlung.
Eidertal_Büroknecht
September 27, 2024
Darf ich meinen Stellplatz untervermieten?
Nein.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der darauf befindlichen Fahrzeuge und Einrichtungen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Für eine zeitweise Nutzung durch Familienmitglieder siehe „Besuch auf Stellplatz“ in dieser FAQ-Sammlung.
Eidertal_Büroknecht