Tagesstellplätze

Der Ruhe- und Erholungswert unserer Gäste ist uns sehr wichtig.

Wir befinden uns hier glücklicherweise in einer wasser- und nährstoffreichen Region, in der Pflanzen sehr gut gedeihen. Jeder Gast möchte bei Anreise eine möglichst ebene Rasenfläche vorfinden. Auch möchte sich niemand das Fahrzeug an Ästen und Zweigen zerkratzen. Aus diesem Grunde müssen unsere Grünanlagen kontinuierlich bewirtschaftet werden.

Wo immer es möglich ist, setzen wir Akku-Arbeitsgeräte ein. Darüber hinaus gestalten wir die notwendigen Arbeiten mit lautstärkeren Arbeitsgeräten zeitlich und örtlich so begrenzt wie möglich.

Ein Check-Out nach 11.00 Uhr ist möglich, indem Sie den Folgetag mitbuchen. Stimmen Sie die abweichende Abreisezeit bitte bei der Buchung per Kommentarfeld mit uns ab.

 

Die tägliche Platzruhe von 13.00 bis 15.00 und 22.00 bis 08.00 Uhr bleibt davon unberührt.
Ein Check-In vor 15.00 Uhr ist möglich, indem Sie den Vortag mitbuchen. Stimmen Sie die abweichende Anreisezeit bitte bei der Online-Buchung per Kommentarfeld mit uns ab.

 

Die tägliche Platzruhe von 13.00 bis 15.00 und 22.00 bis 08.00 Uhr bleibt davon unberührt.
Reisende mit gültiger Buchungsbestätigung sind während der ausgewiesenen Anreisezeiten herzlich willkommen.

 

Siehe auch „Mindestaufenthalt“ in dieser FAQ-Sammlung.
Reisende mit gültiger Buchungsbestätigung sind während der ausgewiesenen Anreisezeiten herzlich willkommen.
Siehe auch „Mindestaufenthalt“ in dieser FAQ-Sammlung.
Zelte dürfen auch auf Wohnwagen-Stellplätzen stehen. Der Preis pro Stellplatz und Nacht bleibt dabei unverändert.
Siehe auch „Zweiradreisende“ in dieser FAQ-Sammlung.

Das Wohlbefinden aller Gäste ist uns sehr wichtig. Leider wurde dieses in der Vergangenheit durch einige Gruppen stark beeinträchtigt.

Mehr als 2 Personen der selben Generation ohne familiären Bezug:

wir nehmen derartige Gruppenbuchungen nicht mehr an.

Zusammenhängende Stellplätze für verwandte oder befreundete Pärchen:

ruheliebende Pärchen finden zusammenhängende Stellplätze im Lageplan auf unserer Buchungsplattform. Die Stellplätze sind dabei so durchnummeriert, dass sich die nächste Ordnungsziffer in direkter oder zumindest nächster Nähe befindet. Zur besseren Orientierung finden Sie eine Lagekarte in der Beschreibung des jeweiligen Stellplatzes.

Ja.

Es ist jedoch zu bedenken:

Wohnmobile sind motorisierte Fahrzeuge, in denen geschlafen wird. Bestimmte Stellplätze sind wegen ihrer Lage nicht für Wohnmobile geeignet. Welche Stellplätze für Ihr jeweiliges Fahrzeug geeignet sind, finden Sie in der Beschreibung unter „Art des Stellplatzes“.

Wegen der fahrzeugspezifischen Eigenschaften gilt:

-nur auf den entsprechend ausgewiesenen Stellplätzen (Sie fahren sich im Zweifel fest)

-Motor/Antriebsachse bzw. Schlepphaken zeigen immer zum befestigten Weg

-der Einsatz von Keilen ist nicht gestattet (Luftkissen sind viel praktischer)

-der Einsatz von Teppichen ist auf der Grasnarbe nicht gestattet (der Nachfolger möchte ja auch noch Rasen vorfinden)

-die Plattenfelder sind als Terrasse gedacht und dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden (die werden sonst zur Stolperfalle)

Fehlbuchungen mit einem festgefahrenen Wohnmobil, bleiben während der Wartezeit auf den ADAC unfreiwillig etwas länger (gebührenpflichtig).

Die gängigen Buchungsportale für Campingurlaub erheben Vermittlungsprovisionen in nicht unerheblicher Höhe. Auf diesen Umstand haben wir leider keinen Einfluss.

Den günstigsten Preis bekommen Sie per Direktbuchung auf unserer Website unter:

Eidertal-Camping.de

Abfallentsorgung, Frischwasserbezug und Abwasserentsorgung (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) sind für jeden Stellplatz bereits im Preis enthalten.

Die Unkostenbeteiligung für die Warmwasserduschen beträgt 0,50 € pro 6 Minuten Duschzeit. Der Einwurf erfolgt über einen Münzautomaten in der Duschkabine.

Bei Buchung eines persönlichen Mietbad´s ist Warmwasser in haushaltsüblichen Mengen im Preis inbegriffen.

Stromverbrauch auf dem Stellplatz wird mit 0,50 € pro kw/h individuell abgerechnet.

Durch langfristige Lieferverträge und entsprechende Einkaufsstrategien sind unsere Preise hier bereits seit Saison 2011 unverändert.

Zur Entlastung der Umwelt und der örtlichen Infrastruktur bieten wir keine Kurzaufenthalte für Gäste mit motorisierten Campingfahrzeugen an.

Auch Anreisen zum Zwecke der Ver- und Entsorgung mit motorisierten Campingfahrzeugen sind nicht erwünscht.

Bitte vergleichen Sie hierzu auch das Thema „Mindestaufenthalt“ in dieser FAQ-Sammlung.

Für bestimmte Jahreszeiten und Kontingente kann eine Mindestaufenthaltsdauer gelten. Ihr Wunschstellplatz kann daher im Buchungssystem als belegt erscheinen. Bitte erwägen Sie alternative Reisezeiträume.

Eine spätere Anreise ist kein Problem. Bitte teilen Sie uns Ihre ungefähre Ankunftszeit bei der Online-Buchung kurz per Kommentarfeld mit.

Bei Ankunft brauchen Sie sich lediglich kurz telefonisch (Aushang vor Ort) oder in der Gastronomie anmelden. Ein Mitarbeiter wird Sie dann in Empfang nehmen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Aufbau von Camping-Equipment bis spätestens 22.00 Uhr abgeschlossen sein muss (Wahrung der Nachtruhe).

Der gebuchte Stellplatz kann am Abreisetag von 08.00 bis 11.00 Uhr geräumt werden. An Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen von 09.00 bis 11.00 Uhr.

Ein späterer Check-Out ist nach Rücksprache gern gegen Aufpreis möglich (sofern Stellplatz nicht im Anschluss gebucht).

Bitte beachten Sie dazu auch das Thema „Late-Check-Out“ in dieser FAQ-Sammlung.

Ihren zuvor gebuchten Tagesstellplatz können Sie in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr beziehen. Ein späterer Check-In ist nach Rücksprache per E-Mail möglich.
Rettungswege unbedingt freihalten! Bitte reisen Sie nicht unangemeldet vor 15.00 Uhr an. Wartende Gespanne können die Anfahrt von Rettungsdiensten beeinträchtigen.
Bitte beachten Sie dazu auch das Thema „Early-Check-In“ in dieser FAQ-Sammlung.

Anreisen sind bei uns nur nach vorheriger Online-Buchung möglich. Dies dient Ihrer Planungssicherheit. Wir bieten als besonderen Service eine explizite Wahl des Stellplatzes an. Diesen Wunsch-Stellplatz möchten unsere Frühbucher bei Anreise auch bezugsbereit vorfinden.

Jahresstellplätze

Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.

Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.

Nein.
Auf Campingplätzen darf grundsätzlich überhaupt nichts „gebaut“ werden.
Auf Campingplätzen darf lediglich „aufgestellt“ werden.
Sie dürfen auf einem Stellplatz einen (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und einen (1) PKW aufstellen. Die Objekte müssen jederzeit ortsveränderlich und unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzbestimmungen aufgestellt werden.
Nein.

 

Auf dem gepachteten Stellplatz darf ein (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und ein (1) PKW – unter Berücksichtigung der Schutzabstände – aufgestellt werden. Zweitwohnwagen und/oder zusätzliche Reisemobile müssen extern untergestellt werden.

 

Abstellplätze für Reisemobile sind nicht unser Business-Case. Entsprechende Anbieter von Unterstellplätzen finden Sie im örtlichen Kleinanzeigenteil.
Nein.

 

Die Infrastruktur von Jahresstellplätzen ist nicht für Reisemobile vorgesehen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch „Zweitwohnwagen“ und „Reisemobil“ in dieser FAQ-Sammlung.
Nein.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der darauf befindlichen Fahrzeuge und Einrichtungen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Für eine zeitweise Nutzung durch Familienmitglieder siehe „Besuch auf Stellplatz“ in dieser FAQ-Sammlung.
Selbstverständlich.

 

Bitte beachten Sie jedoch folgende Regelungen:

 

Pächter müssen Tages- und Übernachtungsbesuch im Vorfeld unaufgefordert anmelden.

 

Die Anmeldung und Abrechnung von Besuchern erfolgt grundsätzlich online und bargeldfrei.

 

Die persönlichen Angaben von Besuchern unterliegen unseren Datenschutzrichtlinien und der Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

 

Bitte übermitteln Sie bei der Buchung die (ungefähren) Abmessungen und das amtliche Kennzeichen eines Besucher-Kraftfahrzeugs („sonstiges“ für PKW und Zweiräder ankreuzen). Besucher-PKW verbleiben auf unserem Gelände immer vor der Schranke (gebührenpflichtig, bitte bei Bedarf mitbuchen). Kostenfreie Parkflächen befinden sich im öffentlichen Raum vor dem Campingplatz.

 

Besucher mit Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten buchen einen regulären Tagesstellplatz vor Ort.

 

Den Link zu unserer Buchungsplattform finden Sie auf unserer Homepage:

 

 

 

Es ist maximal 1 Besucher-Hund gestattet (gebührenpflichtig, Leinen- und Impfpflicht).

 

Tagesbesuch muss das Gelände bis 22.00 Uhr verlassen. Nach 22.00 Uhr wird die Übernachtungsgebühr zur Zahlung fällig.

 

Wird Besuch nicht unaufgefordert angemeldet, fallen die jeweils doppelten Gebührensätze an.
Die Nutzung bestehender Jahresstellplätze ist auf das Erholungswohnen an Wochenenden, Feiertagen und Urlaubs-/Ferientage beschränkt und wird entsprechend kontrolliert.

 

Eine abweichende und darüber hinausgehende Nutzung zu Wohnzwecken ist bereits im Vorfeld grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Meldeanschrift.

 

Um ganzjährig auf einem Campingplatz wohnen zu können, ist entsprechendes Equipment/ein entsprechendes Fahrzeug zwingend erforderlich. Dabei ist insbesondere auf entsprechende Dämmung und eine effiziente Form der Beheizung zu achten. Elektrische Heizungen und Wärmepumpen scheiden auf Campingplätzen selbstverständlich aus.

 

Für herkömmliche Wohnwagen wird grundsätzlich keine Genehmigung zur Nutzung zu Wohnzwecken erteilt.
Hier können Sie eine entsprechende Anfrage an uns richten:

Hin und wieder wird ein Jahresstellplatz neu ausgeschrieben. Unter folgendem Link können Sie sich bewerben:

Anfrage Jahresstellplatz

Marina

Selbstverständlich nicht.

Fender, Anlegehilfen und sonstige Hilfsvorrichtungen dürfen am Steg grundsätzlich nur mit Seilen eingebunden werden. Alle derart eingebundenen Gegenstände sind jährlich im Zeitraum vom 01.11. bis zum 30.04. von der Pachtsache zu entfernen.

Nein.

Selbstverständlich ist die Anbringung von Autoreifen und sonstigen Sonderabfallarten verboten.

Nein.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der daran festgemachten Fahrzeuge ist ebenfalls nicht gestattet.
Nein.
Die Saison beginnt jährlich am 01.05. Der Liegeplatz ist jährlich spätestens am 31.10. zu räumen.