Jahresstellplätze

Category: Jahresstellplätze

Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.

Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.

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Nein.
Auf Campingplätzen darf grundsätzlich nicht „gebaut“ werden.
Auf Campingplätzen darf lediglich „aufgestellt“ werden.
Sie dürfen auf einem Stellplatz einen (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und einen (1) PKW aufstellen. Die Objekte müssen jederzeit ortsveränderlich und unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzbestimmungen aufgestellt werden.
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Nein.

 

Auf dem gepachteten Stellplatz darf ein (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und ein (1) PKW – unter Berücksichtigung der Schutzabstände – aufgestellt werden. Zweitwohnwagen und/oder zusätzliche Reisemobile müssen extern untergestellt werden.

 

Abstellplätze für Reisemobile sind nicht unser Business-Case. Entsprechende Anbieter von Unterstellplätzen finden Sie im örtlichen Kleinanzeigenteil.
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Nein.

 

Die Infrastruktur von Jahresstellplätzen ist nicht für Reisemobile vorgesehen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch „Zweitwohnwagen“ und „Reisemobil“ in dieser FAQ-Sammlung.
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Nein.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der darauf befindlichen Fahrzeuge und Einrichtungen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Für eine zeitweise Nutzung durch Familienmitglieder siehe „Besuch auf Stellplatz“ in dieser FAQ-Sammlung.
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Selbstverständlich.

 

Bitte beachten Sie jedoch folgende Regelungen:

 

Pächter müssen Tages- und Übernachtungsbesuch im Vorfeld unaufgefordert anmelden.

 

Die Anmeldung und Abrechnung von Besuchern erfolgt grundsätzlich online und bargeldfrei.

 

Den Link zu unserer Buchungsplattform finden Sie auf unserer Homepage:

 

 

 

Ausfüllhilfe:

Auch für Tagesgäste muss systembedingt eine Nacht ausgewählt werden. Bitte übermitteln Sie unter „Equipment“ die (ungefähren) Abmessungen eines Besucher-Kraftfahrzeugs („sonstiges“ für PKW und Zweiräder ankreuzen). Besucher-PKW verbleiben auf unserem Gelände grundsätzlich vor der Schranke (Besucher-PKW sind auch auf unserem Parkplatz kostenpflichtig). Kostenfreie Parkflächen befinden sich im öffentlichen Raum VOR dem Privatgelände des Campingplatzes.

Besucher mit Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten buchen natürlich einen regulären Tagesstellplatz vor Ort.
Es ist maximal 1 Besucher-Hund gestattet (gebührenpflichtig, Leinen- und Impfpflicht).
Tagesbesuch muss das Gelände bis 22.00 Uhr verlassen. Nach 22.00 Uhr wird die Übernachtungsgebühr zur Zahlung fällig.

 

Wird Besuch nicht unaufgefordert angemeldet, fallen die jeweils doppelten Gebührensätze an.
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Um ganzjährig auf einem Campingplatz wohnen zu können, ist entsprechendes Camping-Equipment erforderlich.
Vorausgesetzt wird daher eine Investition in ganzjährig taugliches Equipment.
Hier können Sie eine entsprechende Anfrage an uns richten:
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Hin und wieder wird ein Jahresstellplatz neu ausgeschrieben. Unter folgendem Link können Sie sich bewerben:

Anfrage Jahresstellplatz