Die Medien versuchen bereits seit einigen Jahren, völlig falsche Tatsachen abzubilden.
In der Realität ist ganzjährig taugliches Equipment zwingend erforderlich. Es ist insofern auf keinen Fall mit irgendeinem Wohnwagen getan.
Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.
Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.
Hin und wieder wird ein Jahresstellplatz neu ausgeschrieben. Unter folgendem Link können Sie sich bewerben: