Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.
Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.
Ausfüllhilfe:
Auch für Tagesgäste muss systembedingt eine Nacht ausgewählt werden. Bitte übermitteln Sie unter „Equipment“ die (ungefähren) Abmessungen eines Besucher-Kraftfahrzeugs („sonstiges“ für PKW und Zweiräder ankreuzen). Besucher-PKW verbleiben auf unserem Gelände grundsätzlich vor der Schranke (Besucher-PKW sind auch auf unserem Parkplatz kostenpflichtig). Kostenfreie Parkflächen befinden sich im öffentlichen Raum VOR dem Privatgelände des Campingplatzes.
Hin und wieder wird ein Jahresstellplatz neu ausgeschrieben. Unter folgendem Link können Sie sich bewerben: