September 27, 2024
Kann ich einen Wohnwagen vor Ort kaufen/übernehmen?

Eine Übernahme mit Folgevertrag hängt von Alter und Zustand des jeweiligen Fahrzeugs ab.

Bitte nehmen Sie bei einem geplanten Verkauf/einer geplanten Übernahme bereits im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir werden die möglichen Optionen dann mit Ihnen gemeinsam ermitteln.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass ein Stellplatz nach dem Verkauf eines Wohnwagens geräumt werden muss.

Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Darf ich auf meinem Stellplatz „xyz“ bauen?
Nein.
Auf Campingplätzen darf grundsätzlich überhaupt nichts „gebaut“ werden.
Auf Campingplätzen darf lediglich „aufgestellt“ werden.
Sie dürfen auf einem Stellplatz einen (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und einen (1) PKW aufstellen. Die Objekte müssen jederzeit ortsveränderlich und unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzbestimmungen aufgestellt werden.
Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Darf ich einen Zweitwohnwagen/Wohnmobil/Reisemobil auf dem Campingplatz abstellen?
Nein.

 

Auf dem gepachteten Stellplatz darf ein (1) Wohnwagen, ein (1) Vorzelt und ein (1) PKW – unter Berücksichtigung der Schutzabstände – aufgestellt werden. Zweitwohnwagen und/oder zusätzliche Reisemobile müssen extern untergestellt werden.

 

Abstellplätze für Reisemobile sind nicht unser Business-Case. Entsprechende Anbieter von Unterstellplätzen finden Sie im örtlichen Kleinanzeigenteil.
Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Kann ich einen Jahresstellplatz für mein Wohnmobil/Reisemobil bekommen?
Nein.

 

Die Infrastruktur von Jahresstellplätzen ist nicht für Reisemobile vorgesehen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch „Zweitwohnwagen“ und „Reisemobil“ in dieser FAQ-Sammlung.
Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Darf ich meinen Stellplatz untervermieten?
Nein.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der Pachtsache ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Weitergabe der darauf befindlichen Fahrzeuge und Einrichtungen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Für eine zeitweise Nutzung durch Familienmitglieder siehe „Besuch auf Stellplatz“ in dieser FAQ-Sammlung.
Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Darf ich Besuch auf meinem Stellplatz empfangen?
Selbstverständlich.

 

Bitte beachten Sie jedoch folgende Regelungen:

 

Pächter müssen Tages- und Übernachtungsbesuch im Vorfeld unaufgefordert anmelden.

 

Die Anmeldung und Abrechnung von Besuchern erfolgt grundsätzlich online und bargeldfrei.

 

Die persönlichen Angaben von Besuchern unterliegen unseren Datenschutzrichtlinien und der Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

 

Bitte übermitteln Sie bei der Buchung die (ungefähren) Abmessungen und das amtliche Kennzeichen eines Besucher-Kraftfahrzeugs („sonstiges“ für PKW und Zweiräder ankreuzen). Besucher-PKW verbleiben auf unserem Gelände immer vor der Schranke (gebührenpflichtig, bitte bei Bedarf mitbuchen). Kostenfreie Parkflächen befinden sich im öffentlichen Raum vor dem Campingplatz.

 

Besucher mit Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten buchen einen regulären Tagesstellplatz vor Ort.

 

Den Link zu unserer Buchungsplattform finden Sie auf unserer Homepage:

 

 

 

Es ist maximal 1 Besucher-Hund gestattet (gebührenpflichtig, Leinen- und Impfpflicht).

 

Tagesbesuch muss das Gelände bis 22.00 Uhr verlassen. Nach 22.00 Uhr wird die Übernachtungsgebühr zur Zahlung fällig.

 

Wird Besuch nicht unaufgefordert angemeldet, fallen die jeweils doppelten Gebührensätze an.
Eidertal_Büroknecht
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September 27, 2024
Darf ich auf dem Campingplatz einen Wohnsitz anmelden?
Die Nutzung bestehender Jahresstellplätze ist auf das Erholungswohnen an Wochenenden, Feiertagen und Urlaubs-/Ferientage beschränkt und wird entsprechend kontrolliert.

 

Eine abweichende und darüber hinausgehende Nutzung zu Wohnzwecken ist bereits im Vorfeld grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Meldeanschrift.

 

Um ganzjährig auf einem Campingplatz wohnen zu können, ist entsprechendes Equipment/ein entsprechendes Fahrzeug zwingend erforderlich. Dabei ist insbesondere auf entsprechende Dämmung und eine effiziente Form der Beheizung zu achten. Elektrische Heizungen und Wärmepumpen scheiden auf Campingplätzen selbstverständlich aus.

 

Für herkömmliche Wohnwagen wird grundsätzlich keine Genehmigung zur Nutzung zu Wohnzwecken erteilt.
Hier können Sie eine entsprechende Anfrage an uns richten:
Eidertal_Büroknecht
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September 26, 2024
Bieten Sie auch Jahresstellplätze an?

Hin und wieder wird ein Jahresstellplatz neu ausgeschrieben. Unter folgendem Link können Sie sich bewerben:

Anfrage Jahresstellplatz

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