Selbstverständlich.
Es ist jedoch zu bedenken:
Wohnmobile sind motorisierte Fahrzeuge, in denen geschlafen wird. Aus Sicht der Rechnungsbildung kann somit natürlich auch ein PKW zum Wohnmobil werden.
Wesentlich ist jedoch:
bestimmte Stellplätze sind wegen ihrer Lage und Beschaffenheit nicht für große und schwere Wohnmobile geeignet. Welche Stellplätze für Ihr jeweiliges Fahrzeug geeignet sind, finden Sie in der Beschreibung unter „Art des Stellplatzes“.
Wegen der fahrzeugspezifischen Eigenschaften gilt:
-nur auf den entsprechend ausgewiesenen Stellplätzen (Sie fahren sich im Zweifel fest)
-Motor/Antriebsachse bzw. Schlepphaken zeigen immer zum befestigten Weg
-wir empfehlen den Einsatz von Luftkissen zum Niveauausgleich der Achsen (Keile sind auf Wiesenflächen schlecht zu handhaben)
-der Einsatz von Teppichen, Folien usw. ist auf der Grasnarbe nicht gestattet (der Nachfolger möchte ja auch noch Rasen vorfinden)
-die Plattenfelder sind als Terrasse gedacht und dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden (die werden sonst zur Stolperfalle)